- die Erhaltung der Patentjagd im Kanton Freiburg
- die Mitsprache bei der Gestaltung der kantonalen Jagdgesetzgebung und der diesbezüglichen Vollzugsverordnung
- die Erhaltung eines gesunden und den Verhältnissen angepassten Wildbestandes
- die Förderung der Jagdethik
- die Hege und Pflege des Wildes und dessen Lebensräume
- die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsorganen
- die Pflege der Kameradschaft
- die Durchführung von Vereinsanlässen, wie Jagdschiessen, Pelzfellmarkt, Trophäenschau, Ausflüge usw.
- die Förderung und Unterstützung einer einzigen Jagdhornbläsergruppe